Wahlvorschlag vor Wahlaussschreiben?

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  • Hallo INDV,


    das ist leider nicht möglich. Das geht aus § 3 WO BetrVG hervor, wenngleich es dort nicht ausdrücklich steht.


    Absatz 1 bestimmt, dass die Wahl erst mit dem wirksamen Erlass beginnt. In Absatz 2 sind verschiedene Formalitäten, die die Vorschläge betreffen, geregelt. Bevor diese Formalien nicht geklärt sind, kann der Vorschlag nur ins Leere treffen.


    Daraus ergibt sich, dass man das Wahlausschreiben abwarten muss. Ansonsten fasst man die Arbeit zweimal an.



    Lorenz

  • Ist es bereits möglich vor dem Wahlausschreiben einen Wahlvorschlag entgegenzunehmen?


    Gute Frage...


    Ich will sie mal etwas umformulieren:


    "Darf der Wahlvorstand einen Wahlvorschlag zurückweisen der bereits vor Erlass des Wahlauisschreibens eingereicht wird?"


    Die Gründe die den WV zur Zurückweisung einer Vorschlagsliste berechtigen, sind in § 8 der WO abschließend geregelt.Jetzt kann man natürlich darüber sinnieren, ob ein Wahlvorschlag der bevor die Frist überhaupt in Gang gesetzt wurde, eingereicht wurde denn auch fristgerecht ist. Eine Frist zeichnet ist dadurch definiert, dass das Fristende eine bestimmte Rechtsfolge auslöst (sofern der Vorgang nicht vor Fristende erledigt wurde). Es würde damit der Definition einer Frist widersprechen, wenn e auch möglich wäre durch unterschreiten der Frist eine (negative) Folge auszulösen. Daher bin ich der Meinung dass der WV diese Liste nicht zurückweisen darf. Die Prüfung der Liste kann naturgegebenermaßen erst erfolgen wenn das Wahlausschreiben erlassen und die Wählerliste veröffentlicht ist.

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