Bisheriger BR möchte sich in Zukunft durch BR des Haupbetriebs vertreten lassen

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  • Hallo an das Forum,


    ich habe eine aktuelle Frage zur Wahl.
    Unser Unternehmen hat mehrere Betriebe in ganz Deutschland.
    Bisher gab es 3 Betriebsratsgremien an unterschiedlichen Standorten.
    Ein Gremium am Hauptbetrieb hat bisher schon 5 weitere Standorte vertreten.


    Nun möchte sich ein Betriebsrat am Standort B. in Zukunft auch durch den Betriebsrat des Hauptbetriebes vertreten lassen.


    Reicht da ein ordentlicher Beschluss des bisherigen Betriebsrates am Standort B. aus, oder muss am Standort B. auch noch eine Wählerbefragung durchgeführt werden?


    Auf was muss geachtet werden, dass hier auch dieser Standort durch den Hauptbetrieb vertreten werden kann?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Handelt es sich denn dabei überhaupt um einen Betriebsteil (Definition § 4 BetrVG)?


    Falls es sich tatsächlich um einen Betriebsteil handelt, kann man in § 4 weiterlesen:
    "Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend."


    "... in dem kein eigener Betriebsrat besteht ..."? Das trifft bei Euch ja definitiv nicht zu. Also hilft Euch § 4 nicht.


    Bleibt also nur noch § 3. Es bedarf also eines TV, oder wenn Ihr nicht tarifgebunden seid, dann reicht eine BV.

  • Vielen Dank B.Ruhigend,
    wir haben folgende andere Lösung, da wir weder einen TV noch eine BV haben.
    Der gesamte Betriebsrat tritt zurück, beruft eine Betriebsversammlung ein und stimmt über die Zuordnung zur Betriebsratswahl des Hauptbetriebes ab.
    Dann befinden wir uns wieder im §4.

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