Hallo
zusammen, ich bin neu hier und habe schon eine Frage. Als Betriebsrat haben wir
einen Wahlvorstand bestimmt der auch schon seine Arbeit aufgenommen hat. Es
gibt jetzt wie befürchtet Unstimmigkeiten ob Integrationshelfer die in unserem
Betrieb einen Arbeitsvertrag haben Wahlberechtigt sind. Die Geschäftsleitung
ist der Meinung, dass sie den Unternehmenszweck nicht erfüllen. Ist dem so??
vielen Dank schon mal