Guten Morgen.
"Die Arbeitgeberin, die ein Krankenhaus betreibt, begehrt die Ersetzung
der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines
freigestellten Betriebsratsmitglieds und dessen Ausschluss aus dem
Betriebsrat. Das Mitglied, das zuletzt eine Arbeitszeit von 31
Wochenstunden hatte, blieb an mehreren Tagen dem Krankenhaus fern und
hielt als Referent für eine Gewerkschaft Seminare ab. Anders als bisher
gewährte die Arbeitgeberin hierfür keinen Sonderurlaub. Sie mahnte das
Verhalten des Betriebsratsmitglieds mehrfach ab. In der Zeit vom 18. bis
22.03.2013 hielt das Mitglied erneut ein Seminar ab. Daraufhin
beantragte die Arbeitgeberin bei dem Betriebsrat die Zustimmung zur
fristlosen Kündigung, welche dieser verweigerte."