Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Kündigung eines Betriebsrats wegen Seminartätigkeit für eine Gewerkschaft?

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    "Die Arbeitgeberin, die ein Krankenhaus betreibt, begehrt die Ersetzung
    der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines
    freigestellten Betriebsratsmitglieds und dessen Ausschluss aus dem
    Betriebsrat. Das Mitglied, das zuletzt eine Arbeitszeit von 31
    Wochenstunden hatte, blieb an mehreren Tagen dem Krankenhaus fern und
    hielt als Referent für eine Gewerkschaft Seminare ab. Anders als bisher
    gewährte die Arbeitgeberin hierfür keinen Sonderurlaub. Sie mahnte das
    Verhalten des Betriebsratsmitglieds mehrfach ab. In der Zeit vom 18. bis
    22.03.2013 hielt das Mitglied erneut ein Seminar ab. Daraufhin
    beantragte die Arbeitgeberin bei dem Betriebsrat die Zustimmung zur
    fristlosen Kündigung, welche dieser verweigerte."


    http://www.justiz.nrw.de/JM/Pr…rbGs/28_01_2014/index.php

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