Hallo,
anbei ein Urteil des LAG Köln. Wenn der Arbeitgeber einseitig eine Pause anordnet, so muss er diese auch vergüten. Das gilt auch dann, wenn sie konform zu den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes geht: http://www.youtube.com/watch?v=sa9ajoQCi_U
Lorenz