Hallo,
die verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Namen hatte keinen Erfolg.
Hier zum Artikel: http://www.bund-verlag.de/zeit…rhin-verwendet-werden.php
Viele Grüße,
Sascha
Hallo,
die verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Namen hatte keinen Erfolg.
Hier zum Artikel: http://www.bund-verlag.de/zeit…rhin-verwendet-werden.php
Viele Grüße,
Sascha
"Der Kläger erhält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch den beklagten Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen. Im Oktober 2013 hat der Kläger gegen die Benennung des Beklagten als Jobcenter Klage erhoben. Zur Begründung hat er geltend gemacht, dieser Ausdruck verstoße gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch sei (vgl. § 19 SGB X)."
Auf was für blödsinnige Gedanken man doch kommen kann, wenn man nichts zu tun hat...
Hallo,
das ist wohl wahr. Viel schlimmer finde ich, dass dererlei Begehren auch tatsächlich bis zum Ende durchprozessiert werden.
MfG
Horst
Viel schlimmer finde ich, dass dererlei Begehren auch tatsächlich bis zum Ende durchprozessiert werden.
Das stimmt so ja nicht. Gemäß dem Link ist der Kläger ja bereits mit dem Prozesskostenhilfeantrag gescheitert.
Tja, Benjes, das ist wohl wahr
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