Hallo,
hier ein Beispiel dafür, dass die Offenlegungspflichten im Hochschulrecht nicht unterschätzt werden sollten: http://www.spiegel.de/unispieg…ssorentitel-a-929961.html
MfG
Horst
Hallo,
hier ein Beispiel dafür, dass die Offenlegungspflichten im Hochschulrecht nicht unterschätzt werden sollten: http://www.spiegel.de/unispieg…ssorentitel-a-929961.html
MfG
Horst
Hatte ich auch schon gesehen.
90.000 Euronen "Nebenverdienst"! Der Mann weiß schon, warum er den Titel um jeden Preis behalten wollte. In drei Jahren ist die Affäre ohnehin vergessen und er hätte dann schön die 6-stellige Marke geknackt...
Hallo,
mit diesen Summen ist er nicht der einzige. DIese Leute sind eben hoch qualifiziert. Nur man muss es auch mnelden. Von daher ist die Sache hier eigentlich unspektakulär eindeutig.
Viele Grüße,
Sascha
Hallo,
na ja - wenn diese Beträge ganz normal sind, warum wurde dann versucht, diese unter den Teppich zu kehren ?
MfG
Horst
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