Handypflicht im Betrieb?

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  • Ich bin halb freigestellte BR-Vorsitzende und ab und zu nicht im Büro. Mal eine halbe Stunde, mal auch Tage. Ich melde mich immer ab und trage mich in den Abteilungskalender ein. Außerdem mache ich immer eine persönliche und schriftliche Übergabe an einen Kollegen, wenn ich länger weg bin. Nun will mir mein Abteilungsleiter unbedingt ein Abteilungshandy aufschwatzen, damit man mich jederzeit erreichen kann, in Sitzungen, Seminaren, zuhause...... D.h. also, wenn ich BR-Arbeit mache oder privat bin muss ich auch gleichzeitig Abteilungsarbeit machen und ich sollte dann auch in den Pausen nachsehen, ob mich jemand erreichen wollte und dann zurückrufen. Ich habe dies (wiederholt) abgelehnt. Nun droht er mir, es wäre eine Arbeitsanweisung. Wie sieht da die Rechtslage aus? Kann ich mich dagegen wehren oder muss ich das Handy (übrigens ein gebrauchtes Uralt-Modell, die Führungskräfte haben nur das Allerneuste).

  • Bin ebenfalls halb freigestellter BRV.
    Ein Diensthandy während der BR Tätigkeit würde ich persönlich als Behinderung dieser sehen und ablehen.
    Ich bin sicher, dass der Vorgesetzte es nicht auf einen Rechtstreit ankommen lassen würde!
    Für Deine Privatzeit müßte diese ständige Erreichbarkeit im Arbeitsvertrag verankert sein :) eine Arbeitsanweisung für meine Freizeit ist wohl eher ein schlechter Witz.
    Also Diensthandy nur wenn Du Deiner Arbeit nach gehst!
    L.G.Tompte66

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