Streit um Reisekosten

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  • Da hat die BRin aber Glück gehabt, dass sie von der Kausalität überholt wurde. Nur die tatsache dass an diesen Tagen dann tatsächlich schlechtes Wetter herrschte, hat ihr letztendlich die Kostenerstattung beschert. Ein Freibrief, im Winter generell mit Übernachtung zu buchen ist das nicht.



    und bei einer pauschalierten Abrechnung durch den Veranstalter sind die Übernachtungskosten selbst dann erstattungsfähig, wenn das betreffende Betriebsratsmitglied nur 5 km von dem Seminarort entfernt wohnt.
    Eine Entscheidung des BAG.


    Hast Du da mal das Aktenzeichen? Ich kenne die BAG Rechtsprechung bisher nur so, dass der Arbeitgeber in jedem Falle die Übernachtungs- und/oder Verpflegungskosten zu übernehmen hat, wenn das BRM keinen Einfluß darauf hat (also die Option "Verpflegung" bzw. "Übernachtung" nicht abwählen kann). Dass aber der Abrechnungsmodus auch eine Rolle spielt, das habe ich bisher nicht gewusst.

  • "Leitsatz:


    Entstehen einem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten, die von ihm in der Höhe nicht beeinflußbar sind, kann dem Anspruch auf Freistellung nicht entgegengehalten werden, daß nach der im Betrieb bestehenden Reisekostenregelung diese Kosten nicht zu ersetzen sind.""



    Das ist doch die Rechtsprechung die ich meinte!


    Hast Du auch welche die Deinen Standpunkt gelegt, dass der Abrechnungsmodus eine Rolle spielt?

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