Betriebsratsarbeit bei Arbeitsunfähigkeit

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  • Hallo Ist es zulässig ,wenn ein Betriebsratsmitglied während seiner Arbeitsunfähigkeit Betriebsratsarbeit durchführt.
    Hier mein Beispiel: BRV. ist wegen Halswirbelsproblem krankgeschrieben. Sie kann sitzen und laufen nur nicht den rechten Arm belasten. Darf sie nun an einen Besprechungstermin mit dem AG teilnehmen?
    Gruß Anneme

  • Grundsätzlich hat sich ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer so zu verhalten, dass die Genesung nicht behindert wird. Alles andere, was die Genesung nicht behindert, darf er tun.


    So darf der wegen eines Armbruches arbeitsunfähige Fahrradkurier z.B. ohne weiteres während seiner AU Museen besuchen.


    Insofern spricht nichts dagegen, dass ein arbeitsunfähiges BRM an Sotzungen oder Besprechungen teilnimmt.



    Allerdings können bestimmte Tätigkeiten auich den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern (z.B. der vom Orthopäden AU-geschriebene Scjhreibtischtäter der während der AU an einem Fußballturnier teilnimmt).


    Das gilt es abzuwägen. Bei Deinem Beispiel sehe ich da kein echtes Problem.

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