Hallo,
im folgenden Fall geht es um einen Vertriebsleiter, der sich in der Vergangenheit wiederholt mit Herabsetzungsmaßnahmen herumplagen musste, nachdem er seine Kündigung verhindert hatte. Man einigte sich dann auch eine ordentliche Kündigung mit der Bedingung eines wohlwollenden Zeugnisses. In eben diesem Zeugnis hatte die Arbeitgeberin die Herabsetzungen erwähnt. Dagegen wehrte er sich zu recht: http://www.igmetall-augsburg.de/news/meldung.html?id=60039
MfG
Horst