Bei uns war ein Mitarbeiter Anfang des Jahres, nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit mit Lohnfortzahlung, für weitere Wochen arbeitsunfähig ohne Lohnfortzahlung.
Nun wurden ihm, im Verhältnis zu der Fehlzeit ohne Lohnfortzahlung, 5 Tage Erholungsurlaub gestrichen. Ihm verbleiben für dieses Jahr also noch 25 Tage.
Unsere Personalabteilung argumentiert, dass der gesetzliche Mindesturlaub ja nicht angetastet wurde und die 10 üblicher Weise darüber hinaus zustehenden Urlaubstage an die Lohnzahlung, bzw. -fortzahlung gekoppelt sind.
Davon steht jedoch nichts in den Arbeitsverträgen oder unserer BV "Freiwillige Sonderleistungen" (wir sind nicht tarifgebunden).
Auf eine Antwort der Personalabteilung, welches Gesetz hier zur Anwendung gekommen sei, warte ich schon ca. 4 Wochen.
Als ich in der Personalabteilung nachfragte, wurde mir gesagt, dass nur der MA selbst sich beschweren könne.
Das sehe ich anders, da der BR für die Einhaltung von Gesetzen und Betriebsvereinbarungen zuständig ist. Nur brauche ich stichhaltige Argumente, um ggf. auf die Pauke hauen zu können. Kann uns, bzw. dem betroffenen Kollegen jemand helfen?