Einen wunderschönen guten Morgen, liebe ForistInnen!
"Der Arbeitgeber muss ein bei ihm bestehenden Betriebsrat vor dem Ausspruch einer geplanten Kündigung anhören. Dies bedeutet, dass er dem Betriebsrat sämtliche für seinen Kündigungsentschluss maßgeblichen und diesen tragenden Tatsachen mitteilen und diesem Gelegenheit geben muss, innerhalb bestimmter Fristen hierzu Stellung zu nehmen. Bei ordentlichen Kündigungen beträgt die Frist eine Woche, bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen drei Tage. Kündigt der Arbeitgeber vor Ablauf dieser Frist oder hat er den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung von vorne herein unwirksam, auch wenn die Kündigungsgründe noch so wichtig sein sollten.[...]"
http://bit.ly/Vollmachtsfragen
Freundliche Grüße
F.Celeste