Dabei geht es doch weniger darum, die Zustimmung ersetzen zu lassen und auch ein Arbeitsrichter wird über solche Vorgänge kaum erstaunt sein.
Es geht einzig und alleine darum, Betriebsratsmitglieder öffentlich zu zermürben. Die Betroffenen sollen den Briefkasten nur noch mit zitternden Fingern öffnen und auch die Weihnachtsgrüße des Arbeitgebers werden im Zweifalsfalle per anwaltlichem Schreiben zugestellt. Gleichzeitig haben die Herren Franchisegeber auch ein gar nicht kleines Interesse daran, dass diese Fälle in die Öffentlichkeit getragen werden. Jeder Mitarbeiter soll schließlich wissen, dass er umgehend seine wirtschaftliche Existenz verliert, wenn er auch nur einmal das Wort "Betriebsrat" in den Mund nimmt.