Außerordentliche Kündigung eines Kandidaten

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  • Hallo, da jetzt Wochenende ist, dachte ich mir ich informiere mich hier erstmal.


    Wir führen zurzeit eine jav-wahl in unserem Betrieb durch. Es wird eine Personenwahl und die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt (Die Wahlumschläge wurden letzte woche Freitag an die Wahlberechtigten versandt, Stimmauszählung ist am 27.05.).
    So jetzt das interessante, heute bekam ich einen Anruf das ein Wahl-Kandidat eine Außerordentliche Kündigung bekommt. Wie gehe ich da nun mit den Stimmen für diesen Kandidaten vor? Werte ich sie als ungültig? Dürfen diejenigen neu wählen? Oder muss die Wahl neu konstruiert werden?


    Danke im voraus! ;)

  • So jetzt das interessante, heute bekam ich einen Anruf das ein Wahl-Kandidat eine Außerordentliche Kündigung bekommt.


    Mag ja sein, dass der Kandidat eine Kündigung bekommt, aber auch wenn er sie bekommt, dann wisst Ihr nicht, ob die überhaupt wirksam ist, oder z.B. auf Grund fehlerhafter Anhörung des BR unwirksam ist. Alleine schon von daher solltet Ihr diese angedeutete Kündigung gar nicht weiter beachten.



    Wie gehe ich da nun mit den Stimmen für diesen Kandidaten vor?


    Ganz normal auszählen!



    Werte ich sie als ungültig?


    Nein! Sie wurden doch für einen Kandidaten abgegeben der nach Ansicht des WV bei Aufstellung der Wahlvorschläge wählbar war.



    Dürfen diejenigen neu wählen?


    Wie würdest Du "diejenigen" denn herausfinden wollen ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen?



    Oder muss die Wahl neu konstruiert werden?


    Nein! Ab einem gewissen Punkt bleibt dem WV sowieso nicht viel anderes übrig, als die Wahl durchzuziehen und abzuwarten, ob es eine Anfechtung gibt (die hier aus diesem Grund übrigens nicht erfolgreich sein dürfte). Im Zweifelsfall ist es immer besser, das auch durchzuziehen, was einmal beschlossen, ausgeschrieben, ausgehangen wurde, als während des Wahlverfahrens Änderungen vorzunehmen. Jede Änderung birgt die Gefahr der Fehler die zur Anfechtung führen.

  • Hallo,


    ich habe mich mit diesem Thema auch beschäftigt, da ich die Fragestellung sehr interessant fand. Den Ausführungen meines Vorschreibers ist zuzustimmen. Ich habe intensiv in der Literatur gesucht, die mir verfügbar ist. Diesen Fall hat anscheinend noch niemand wirklich vor Augen gehabt. Zumeist schweift man wieder auf den Standardfall einer ORDENTLICHEN Kündigung ab; dazu findet man wiederum sehr sehr viel.


    IIch würde auch erst einmal abwarten, was die Zukunft mit sich bringt und die Wahl ohne Änderungen fortlaufen lassen.


    Lorenz

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