Neues zum Kriterium der Unverzüglichkeit bei Kündigungen

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Zitat

    Dass sie indes eine Postlaufzeit von vier Tagen billigend in Kauf genommen hat, stellt eine schuldhafte Verzögerung ihrer gesetzlichen Verpflichtung einer unverzüglichen Kündigungserklärung dar.



    Alter westarmenischer Sinnspruch: "Wer wichtige Dinge der gelben Schneckenpost anvertraut, der ist selber schuld."


    Erstaunlich aber, dass wenn eine Behörde dem Bürger etwas zukommen lässt, die Sendung alleine schon durch das Absenden als angekommen gilt (nach 4 Tagen... :) )

  • Hallo,


    mir ist das auch zu hart. Die Verzögerungen liegen doch immerhin in der Sphäre des Versandunternehmens. Wenn hier der AG mit dem Versand an sich gezögert hätte, also mit der Übergabe des Schreibens an den Versender ; dann hätte ich es verstanden.



    MfG


    Horst

  • Hallo,


    na ja ; dann muss aber immer die Gegenfrage erlaubt sein. Wenn einem bewusst ist, dass es länger dauern wird ... ; warum besinnt man sich dann nicht auf die Variante, die im Regelfall max. 2 Tage oder weniger braucht . Kündigungsverfahren sind eine teure Angelegenheit. Wer dann meint, am falschen Ende ein paar Cents zuliebe Einsparungen treffen zu müssen, der hat es meiner Ansicht nach auch nicht anders verdient.


    Gruß


    Lorenz

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!