Erzieherin fällt von Hüpfburg - kein Schmerzensgeld

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo ,


    das ist konsequent. Es gehört nun einmal zum allgemeinen Lebensrisiko, dass man auch von einer Hüpfburg fallen kann. Wenn die Verkehrssicherungspflichten beachtet und gewahrt worden sind, haben die Verantwortlichen alles erfordderliche getan.


    Gruß


    Jost

  • Zugegeben ich war nicht dabei. Aber der Text liest sich, als wollte jemand nach einem klassischen Unfall noch einmal ordentlich abkassieren. Was ich nicht verstehe: Die Behandlungskosten werden ja von der Krankenversicherung gedeckt worden sein. Worin sollen die weiteren 5000(!) Euro Schaden gelegen haben???

  • Ich würde eher vermuten dass die Heilbehandlung durch die Berufsgenossenschaft finanziert wurde.


    Neben den Heilbehandlungskosten kämen z.B. noch Ansprüche wegen Verdienstausfalles in Frage. Da sich das Verletztengeld aus dem Netto berechnet, Ansprüche aus Verdienstausfall aber nach dem Brutto berechnet werden, ist es denkbar, dass hier das Brutto eingefordert werden muss und danach eine Rückforderung der BG besteht.

  • Ich würde eher vermuten dass die Heilbehandlung durch die Berufsgenossenschaft finanziert wurde.


    Neben den Heilbehandlungskosten kämen z.B. noch Ansprüche wegen Verdienstausfalles in Frage. Da sich das Verletztengeld aus dem Netto berechnet, Ansprüche aus Verdienstausfall aber nach dem Brutto berechnet werden, ist es denkbar, dass hier das Brutto eingefordert werden muss und danach eine Rückforderung der BG besteht.

    Das klingt absolut plausibel, danke!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!