"Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfordert grundsätzlich für jede
Instanz einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats. Wenn der Betriebsrat
erstinstanzlich unterlegen ist, muss er über die Fortführung des Verfahrens
erneut beraten und dabei auch die Entscheidungsgründe des Gerichts
berücksichtigen."
Den Beschluss 7 TaBV 31/12 des LAG Düsseldorf gibts es hier .
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