Neue Instanz - neuer Betriebsratsbeschluss

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  • "Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfordert grundsätzlich für jede
    Instanz einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats. Wenn der Betriebsrat
    erstinstanzlich unterlegen ist, muss er über die Fortführung des Verfahrens
    erneut beraten und dabei auch die Entscheidungsgründe des Gerichts
    berücksichtigen."
    Den Beschluss 7 TaBV 31/12 des LAG Düsseldorf gibts es hier .

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