Was passiert mit Betriebsvereinbarungen, wenn sich der BR auflöst?

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  • Was passiert mit Betriebsvereinbarungen, wenn sich der BR auflöst?


    Es stellt sich die Frage, da Mitbestimmungspflichtige Inhalte von Vereinbarungen weiter gelten, bis diese neu geregelt werden. Falls es aber keinen BR mehr gibt, gelten sie doch unendlich weiter.

  • Das Erlöschen eines Betriebsrates beeinflusst die Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen nicht.


    Eine Kündigung betriebsvereinbarter Sachverhalte hat ggf. gegenüber jedem einzelnen Arbeitnehmer zu erfolgen.


    Im Falle erzwingbarer Mitbestimmung gelten die Inhalte weiter bsi sie durch eine andere Vereinbarung ersetzt sind, diese andere Vereinbarung kann auch individualrechtlich abgeschlossen werden.

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