Hallo,
im folgenden Urteil stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer, der auf dem "Weg" über die Türschwelle ausrutscht, bereits auf dem versicherten Weg zur Arbeit befindet. Die Berufsgenossenschaft wollten den entstandenen Schaden am Kniegelenk nicht übernehmen, da der Herr ja nicht aus der Tür geschritten, sondern vielmehr gefallen sei. Dieser Argumentation schob das LSG Berlin nun den Riegel vor.
Link . http://www.welt.de/finanzen/ra…-eigene-Tuerschwelle.html
Viele Grüße,
Sascha