SPON: Kopftuch kein Grund für Absage

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  • Interessanter wäre gewesen: Guten Tag, lieber Kunde. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich während des Telefonates ein Kopftuch trage


    Bei der (verhinderten) Auszubildenden ging es doch nicht um das Kopftuch als Kleidungsstück, sondern um das Kopftuch als Glaubensbekenntnis. Insofern finde ich beide Fälle schon sehr ähnlich. Und die Frage, wo die Grenze des persönlichen Glaubens und der beginnenden Missionierung liegen muss schon gestellt werden. So gibt es z.B. eine Glaubensrichtung die ihrem Glauben dadurch Ausdruck gibt, dass Sie in Zweiergrüppchen herumstehen und Heftchen feilbieten. Müsste der Zahnarzt dann zulassen, dass die Auszubildende einen Aufsteller mit den aktuellen Ausgaben des Wachtturm auf dem Thresen deponiert?


    Wenn ich zu einem Zahnarzt gehe, dann damit meine Zähne gerichtet werden und nicht um mit Glaubensfragen konrontiert zu werden. Glaubensfreiheit ist für mich auch die Toleranz der Gläubigen gegenüber den Nicht- oder Andersgläubigen.

  • Mit Verlaub: ich halte das Urteil für absolut unvereinbar mit dem Grundgesetz!
    Würde ich als Bewerber darauf bestehen, meine Halskette mit umgedrehtem Kreuz als Teil meines Nichtglaubensbekenntnis während der Arbeit zu tragen (und darüber hinaus nicht zu missionieren. Das unterstelle ich der Klägerin jetzt einfach mal), dann käme kein Richter der welt auf die Idee, mir Recht zuzusprechen.

  • Mit Verlaub: ich halte das Urteil für absolut unvereinbar mit dem Grundgesetz!


    Das würde ja bedeuten dass das AGG grundgesetzwidrig ist. Soweit würde ich dann doch nicht eghen wollen.



    Würde ich als Bewerber darauf bestehen, meine Halskette mit umgedrehtem Kreuz als Teil meines Nichtglaubensbekenntnis während der Arbeit zu tragen (und darüber hinaus nicht zu missionieren. Das unterstelle ich der Klägerin jetzt einfach mal), dann käme kein Richter der welt auf die Idee, mir Recht zuzusprechen.


    Interessante Frage: Ist eine Diskriminierung wegen des nicht vorhandenen Glaubens auch eine Diskriminierung wegen des Glaubens? Ist Atheismus eine Form des Glaubens?

  • Moin,
    wenn man die Suren 24 / 31, 33 / 53 und 33 / 59 liest, die hauptsächlich zur Begründung des Kopftuchgebots für die Frau herangezogen werden, so ergibt sich, dass keiner von ihnen die Kopfverschleierung explizit vorschreibt.
    Demnach könnte der ArbGeb die Kleiderordnung wohl bestimmen.
    Gruß
    bj

  • Interessante Frage: Ist eine Diskriminierung wegen des nicht vorhandenen Glaubens auch eine Diskriminierung wegen des Glaubens? Ist Atheismus eine Form des Glaubens?

    Also, soweit ich weiß ist auch das Nichthaben eines religiösen Glaubens grundgesetzlich geschützt. In erster Linie wird das wohl eine Spätwirkung der jahrhundertelangen Verquickung von Staat und Kirche sein, aber aufgrund der weiten Formulierung der Grundgesetzartikel denke ich, wird man das auch hier anwenden können. Letzten Endes ist Atheismus doch nichts anderes als das Nichtglaubensbekenntnis zur vorherrschenden (oder einer anderen) Religion, ganz ähnlich wie der Islam, das Judentum, das Mormonentum und alle anderen Religionen immer auch den Nichtglauben in die jeweils anderen Konfessionen darstellt.

  • Hallo ,


    das mag dem auch immanent sein. Die negative Religionsfreiheit soll jedoch dem Schutzbereich nach diejenigen schützen, die an keinen Gott glauben und/ oder keiner oder keiner bestimmten Religion angehören. All jene, die einer Religion angehören und / oder an einen Gott glauben, sind daher dem Schutzbereich der positiven Religionsfreiheit zuzuordnen.


    Viele Grüße,


    Sascha

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