dubiose Abmahnung

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  • Hallo,


    heute haben wir es mit einer recht eigenartigen Abmahnung zu tun bekommen.


    Zum einen haben wir nichts in der Hand. Denn sie wurde mündlich ausgesprochen. Damit aber noch nicht genug. NIcht der Geschäftsführer, sondern einer der Abteilungsleiter hat ohne weitere Absprache "nach oben" hin die Abmahnung erteilt.


    Ist eine solche Abmahnung wirksam ; oder brauchen wir uns mangels Einhaltung der Formalitäten gar keine Sorgen um diesen Wutausbruch machen ?

  • Hallo Rita,


    so dubios ist die Abmahnung nicht. Sie ist nur unprofessionell umgesetzt worden.


    Eine Abmahnung unterliegt keinem Formerfordernis. Sie kann auch mündlich ausgesprochen werden. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber selbst die Abmahnung ausspricht. Ein Vorgesetzter, wie in diesem Fall ein Abteilungsleiter kann auch eine wirksame Abmahnung aussprechen.


    Problematisch ist, dass an die Abmahnung aber grundsätzlich formale Voraussetzungen geknüpft werden. Diese sind selbstverständlich vor Gericht auch zu beweisen. Das ist mit schriftlichen Dokumenten natürlich weitaus einfacher als bei mündlich ausgesprochenen Abmahnungen. Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten genau bezeichnen. Auch Angaben zu Datum und Uhrzeit sind durchaus sinnvoll. Der Vertragsverstoß muss als solcher deutlich herausgestellt werden und es muss klar hervorgehen, dass ein Verhalten der angemahnten Art in der Zukunft zu unterbleiben hat. Ferner muss auch klar darauf hingewiesen worden sein, dass bei einem erneuten Verstoß die Kündigung droht.



    Viele Grüße,


    Sascha

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