Hallo,
auch wenn die Kündigung an sich den formellen Voraussetzungen nicht standgehalten hat, war die Klage für den Berliner Gleisbauer nicht erfolgreich.
Aufgrund der Gefahrgeneigtheit von Gleisbauarbeiten entstehe durch den Cannbis-Konsum ein Sicherheitsrisiko, welches durch den Arbeitgeber nicht hinzunehmen sei.
http://www.kostenlose-urteile.…n-unwirksam.news14068.htm
MfG
Horst