Guten Morgen, verehrte KollegInnen!
"Ist ein Betriebsratsmitglied auch während seines Urlaubs für sein Amt aktiv, sind die Urlaubstage trotzdem verbraucht. Der Arbeitgeber muss für die wahrgenommene Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren, entschied das Arbeitsgericht Cottbus in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 15.08.2012 (AZ: 2 Ca 147/12). Denn die freiwillige Betriebsratstätigkeit unterbricht den gewährten Urlaub nicht, stellten die Cottbuser Richter klar."
http://www.kanzlei-blaufelder.…rs-fleisigen-betriebsrat/
Freundliche Grüße,
F.Celeste