Mindestsitze vom Geschlecht in der Minderheit

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  • Hallo Leute,


    wir stehen kurz vor einer Betriebsrats-Neuwahl, weil uns die Mitglieder ausgegangen sind. Eine Frage, auf die ich noch keine klare Antwort habe. Beispiel:


    Unsere Belegschaft hat 125 Frauen u. 39 Männer. Nach d'Hondt entfallen auf den BR 6 Frauen u.1 Mann, vom Geschlecht in der Minderheit. Es heißt ja immer Mindestsitz, oder mindestens soviele Sitze. Was wäre jetzt wenn 3 Männer in den BR gewählt werden? Es steht ja nirgens höchstens 1 Mann. Das einzige, was ich hierüber gelesen habe, ist im Fitting (S.359), wo steht, das die sogenannte "offene Mindest-Klausel" zulässig ist. Also dürften es 2 oder 3 Männer auch sein.


    Liege ich richtig oder falsch?


    Gruß Toni

  • Ursprünglich war tatsächlich vorgesehen, dass beide Geschlechter gemäß ihrem Verhältnis (also dem zahlenmäßigen :whistling: ) im BR vertreten sein sollten. Ursprünglich ging es auch gar nicht um "Minderheiten", sondern um "Frauen". Und dann ist plötzlich den Frauenverstehern aufgefallen dass es ja auch BR-Gremien gibt in denen die Frauen überrepräsentiert sind und damit eine fest vorgegebene Verteilung in diesen Betrieben die Anzahl der weiblichen BRM reduzieren würde und erst dann ist man auf die Mindestquote gekommen...

  • Hallo B.ruhigend,


    interessante Anekdote. Gerade im Pflege und Sozialbereich sind wir Männer tatsächlich oft in der Minderheit. Die klassische Konstellation, die man dort vor Augen hatte, hat in diesem Bereich noch nie gepasst.


    MfG


    Horst

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