Neues Urteil des BAG zu Kettenbefristungen

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  • Hallo,


    das macht ja auch durchaus Sinn. Desto länger man auf dieser Basis tätig ist, desto mehr profitiert der AG auch von dieser Person. Da sollte es doch nicht zuviel verlangt sein, hier einen erhähten Prüfungsrahmen zu verlangen. Desto mehr Kenntnise und Erfahrungen der/die Mitarbeiter/in in dieser Zeit gesammelt hat, desto wertvoller und auch qualifizierter wird er/sie ja auch für die eigentliche Stelle, die er/sie ja sowieso schon ( wenngleich lediglich temporär) bereits ausfüllt.


    Gruß,


    Lorenz

  • Tag zusammen!
    Wollte anlässlich o.g. Urteils mal fragen, ob wer Urteile kennt, in denen die Richter tatsächlich von einem Rechtsmissbrauch ausgegangen sind?
    Ist zwar nicht verallgemeinerungsfähig, aber würde mich schon interessieren, weil alles so schwammig ist in dem Bereich.


    Gruß,
    Karsten

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