Das LAG Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 06.03.2012, Az.: 2 TaBV 37/11) hat eine interessante Entscheidung gefällt auf die Frage, ob der BR die unbefristete Einstellung eines neuen Mitarbeiters erzwingen kann, wenn in der Stellenausschreibung auf die Befristung der ausgeschriebenen Stelle nicht hingewiesen wurde. Ergebnis: Nein, kann er nicht! Denn die Entscheidung über eine befristete oder unbefristete Einstellung sei allein Sache des Arbeitgebers.
Hier geht's zum Artikel über den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein: http://www.anwalt.de/rechtstip…ist-chefsache_027307.html