Die befristete Einstellung ist Chefsache - Kein Mitbestimmungsrecht des BR im Hinblick auf die Befristung

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Das LAG Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 06.03.2012, Az.: 2 TaBV 37/11) hat eine interessante Entscheidung gefällt auf die Frage, ob der BR die unbefristete Einstellung eines neuen Mitarbeiters erzwingen kann, wenn in der Stellenausschreibung auf die Befristung der ausgeschriebenen Stelle nicht hingewiesen wurde. Ergebnis: Nein, kann er nicht! Denn die Entscheidung über eine befristete oder unbefristete Einstellung sei allein Sache des Arbeitgebers.


    Hier geht's zum Artikel über den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein: http://www.anwalt.de/rechtstip…ist-chefsache_027307.html

  • Hallo,


    alles andere hätte mich aber auch gewundert. Schließlich soll durch die Befristung ja auch dem Arbeitgeber gerade die Möglichkeit eingeräumt werden, sich für oder auch gegen den Mitarbeiter entscheiden zu können. Es wäre schon sehr befremdlich, wenn hier der BR die Entscheidungshoheit bekäme.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Naja, Sascha, mit der Argumentation ließe sich ja im Grunde jegliches Mitbestimmungsrecht des BR aushebeln.
    Auch in dem vorliegenden Fall hätte ich ein anders lautendes urteil durchaus für vertretbar gehalten. Die Frage, ob das AV befristet ist oder nicht, spielt ja eine ganz erhebliche Rolle!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!