Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • naja, unser Betrieb umfasst rund 600 MA und es gibt einen(!) Raucherraum von rund 12qm. Wenn der voll ist, müssen die anderen nach draußen gehen. Im Winter ist das mMn unzumutbar.
    Nein, eine BV gibt es bisher nicht, wird aber wohl kommen und die GF sitzt ja letztlich am längeren Hebel.
    Gemeint war schon dieselbe Stempeluhr, nur sind für Koffeinjunkies und Beinevertreter keine ähnlichen Regelungen geplant. (Will ja auch keine. Ich auch nicht. Aber fair finde ich das halt auch nicht)

  • naja, unser Betrieb umfasst rund 600 MA


    Also statistisch gesehen etwa 150 Raucher.



    und es gibt einen(!) Raucherraum von rund 12qm.


    Da dürften also normalerweise ca 20 Personen reinpassen damit es nicht zu eng wird.


    Damit erscheint mir zuerst einmal ein Schlüssel von ca. 12 Rauchern pro qm Raucherraum zwar knapp, aber noch nicht unangemessen.



    Wenn der voll ist, müssen die anderen nach draußen gehen. Im Winter ist das mMn unzumutbar.


    "Müssen"?


    Ehrlich gesagt halte ich solche Raucherräume eher für unzumutbar, da schlägt einem ja schon immer ein Geruch entgegen wie aus einem Lehrerzimmer.



    Nein, eine BV gibt es bisher nicht


    Ach so, ich dachte es gäbe eine, weil Du den bestimmten Artikel benutzt hast.



    Gemeint war schon dieselbe Stempeluhr, nur sind für Koffeinjunkies und Beinevertreter keine ähnlichen Regelungen geplant. (Will ja auch keine. Ich auch nicht. Aber fair finde ich das halt auch nicht)


    Ok, noch ein Mißverständnis wegen des "extra".


    Da man, vereinfacht gesagt,während der Arbeitszeit für das Arbeiten bezahlt wird, unterliegt es dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, andere Tätigkeiten die einen an der Arbeit hindern zu untersagen (mit Ausnahme von Toilettengang, Einnahme von Getränken im üblichen Umfang und ähnlichem). Natürlich kann der Arbeitgeber auch zusätzliche Pausen (bezahlt oder unbezahlt) gewähren. Insofern kann ich an der Tatsache dass der Arbeitgeber den Rauchern zusätzliche unbezahlte Pausen gewährt nichts schikanöses erkennen. Wenn sich ein Mitarbeiter durch dieses zusätzliche Angebot schikaniert fühlt, so kann er ja darauf verzichten. Da Raucher keine schützenwerte Gruppe im Sinne des AGG sind, liegt hier sicherlich auch keine Diskriminierung vor. Insofern steht es dem Arbeitgeber auch frei, andere Gruppen (Koffeinjunkies und Beinevertreter) anders zu behandeln.

  • Hallo,


    ich kann hier auch keine Schikane erkennen. Während der Zeit wird ja nicht gearbeitet. Aus diesem Grund sehe ich kein Problem darin, dies als unbezahlte Pause zu werten. Soweit ich weiß, ist die Rechtsprechung ja mittlerweile auf derselben Wellenlänge.


    MfG,


    Horst

  • Als langjähriger Raucher hat mich dieser Kompex auch vielfach beschäftigt. Das Argument gegen eine betriebliche Anordnung, die Rauchphasen als unbezahlte Pausen zu buchen, die zeitraubenden "Marotten" anderer Mitarbeiter (Mädchenblase, geradezu unstillbarer Kaffeedurst, Kontrollieren der Posteingangsfächer alle 15 Minuten etc.) würden ja auch nicht als Pausen berücksichtigt, wird natürlich immer wieder gern gebracht - wenn auch rechtlich nicht begründbar (das ist ja zuvor bereits von B.Ruhigend dargelegt worden). Ich bin im Übrigen uch sehr froh, dass ich Zeit meiner 25jährigen Raucherkarriere bei keinem meiner Arbeitgeber die Rauchphasen als Pause notieren musste.


    Dennoch möchte ich mal eine kleine Rechnung aufmachen: Während einer angenommenen täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden wird ein durchschnittlicher Raucher geschätzt 8 Zigaretten konsumieren. Nehmen wir an, die erste raucht er vor Arbeitsbeginn, die letzte danach, bleiben 6 Zigaretten während der Arbeitszeit. Man benötigt ca. 5 Minuten für eine Zigarette, plus Wegstrecke vom Arbeitsplatz zum Raucherbereich und zurück wird man unter 7 Minuten schwerlich hinkommen. Das macht also mind. 7 x 6 = 42 Minuten fürs Rauchen pro Arbeitstag. Auf das Jahr hochgerechnet sind das 168 Stunden, was umgerechnet 21 Arbeitstagen entspricht. Ich kann das Interesse eines Arbeitgebers also schon ein wenig verstehen, dass er Rauchpausen gern als solche verbuchen lassen und nicht auch noch für sie "bezahlen" möchte.


    Das einzige Argument, welches man dagegen anbringen könnte, wäre meiner Meinung nach, dass in den Raucherpausen regelmäßig auch betriebliche Belange besprochen und abteilungsübergreifende Fragen zeitsparend auf dem "kleinen Dienstweg" geklärt werden können, die Raucherpausen also nicht immer den Status einer tatsächlichen Pause innehaben.


    Meine Empfehlung: Jeder, dem von seinem Arbeitgeber noch bezahlte Raucherpausen zugestanden werden, möge sich über diesen Zustand redlich freuen, eine Änderung aber nicht als Schikane empfinden.

  • Hallo,


    die Rechnung fand ich sehr gut. In Bezug auf den kleinen Dienstweg habe ich aber auch so meine Zweifel. Wenn man eine Zigarette raucht, will man sich eher entspannen und nicht auch noch dann über den nervigen Job sprechen ,


    Viele Grüße,


    Sasscha

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!