Ersatzmitglieder

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  • Hallo an alle,


    ich hätte mal folgende Frage: In unserem Betrieb soll ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt werden. Wir haben im Betriebsrat jetzt mehrere Modelle in der engeren Auswahl. Ich war als Ersatzmitglied bei der Ausarbeitung dieser Modelle maßgeblich beteiligt, da ein BR Kollege längere Zeit erkrankt war. Der Kollege ist jetz wieder gesund und nächste Woche soll ein Beschluß gefasst werden welches Modell wir einführen wollen.


    Besteht die Möglichkeit, dass ich an dieser Sitzung als Ersatzmitglied teilnehmen kann oder ist das rechtlich unzulässig?


    Vielen Dank im voraus....

  • Gesetzgeber und Rechtsprechung sind (aus gutem Grund) sehr strikt was die richtige Besetzung des Gremiums angeht. Wen kein Vertretungsfall vorliegt weil ein ordentliches Mitglied verhindert ist, dann hat das Ersatzmitglied auch kein Teilnahmerecht.


    Im vorliegenden Fall könnte man darüber nachdenken, ob Du als Sachverständiger an der Sitzung (aber nicht Beratung und Abstimmung) teilnehmen könntest. Dazu bedürfte es dann einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

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