"Häufig rügen Arbeitnehmervertreter den Umgang mit Mitarbeiterdaten durch den Arbeitgeber. Aber welche Grenzen hat der Betriebsrat selbst zu beachten? Darf er eigenständig Mitarbeiterlisten speichern? Darf er Privatadressen von Mitarbeitern verarbeiten? Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber, wenn der Betriebsrat gegen das Datenschutzrecht verstößt?"
Freundliche Grüße,
F.Celeste