Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier noch eine weitere Pressemitteilung des BAG zum Thema der Zulässigkeit der Frage nach einer möglichen Schwerbehinderung
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=328509
Liebe Grüße
Hanna
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier noch eine weitere Pressemitteilung des BAG zum Thema der Zulässigkeit der Frage nach einer möglichen Schwerbehinderung
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=328509
Liebe Grüße
Hanna
Hallo,
dann scheinen ja allmählich die Stricke zu reißen, Ich hoffe mal nicht, dass es so weitergeht; ansonsten entwickelt sich daraus noch ein ganz eigenes Rechtsgebiet. Da wäre mir ein genrelles Urteil schon weitaus lieber.
MfG,
Horst
Moin,
ist doch wohl das gute Recht des Arbeitgebers.
SGB IX, §§ 71 + 77 sind Dir bekannt?
bj
Hallo,
der Gedanke des rechtstreuen VErhaltens des Arbeitgebers ist nun auch nicht neu. Dass jene Kenntnisse vorzuliegen haben, damit sich der Arbeitgeber überhaupt rechtstreu verhalten kann, wurde bspw auch schon im Rahmen des Schweigerechts in Bezug auf womögliche Schwangerschaften entschieden.
VIele Grüße,
Sascha
Hallo Stelko,
das hat dann aber nichts mit der 6 Monats Frist an sich zu tun oder irre ich mich diesbezüglich ?
MfG,
Horst
Hallo Benjes,
eine klare Antwort gibt es dazu wahrscheinlich nicht. Der Gedanke ist ähnlich ; andererseits wurde es in Anlehnungen an die Vorschriften im Schwerbehindertenrecht als angemessen angesehen, diese Frist zu wählen um einen gesunden, beiderseitigen Interressenausgleich zu realidieren.
Viele Grüße,
Lorenz
Hallo Lorenz,
danke für die Antwort. Damit ist zumindest schon einmal ein großes Missverständnis meinerseits aus dem Weg geräumt worden.
'MfG,
Benjes
Hallo Benjes,
ich gehe einmal davon aus, dass die Rechtslage erst einmal prinzipiell so bleiben wird, wie sie derzeit ist. DIe Grundsätze werden wahrscheinlich mit der Zeit nach und nach wegbröckeln
Gruß
Lorenz
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