Zum Thema Leiharbeit mal wieder...

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  • Hallo,


    ich kann nur hoffen, dass sich langfristig im Rahmen der Leiharbeit der Grundsatz durchsetzt, dass die Vergütung in gleicher Höhe zu erfolgen hat, wie bei den festangestellten Mitarbeitern auch . So wird man das Probloem effizient in den Griff bekommen. Die Forderung nach einer verbindlichen Einstellung nach 6 Monate halte ich für nicht praktikabel. Zum einen würden viele Leiharbeitnehmer vorzeitig gekündigt, um eben genau nicht in diesen Regelungsbereich zu fallen und zum anderen wird es wohl leider auch nicht vertretbar sein, im Rahmen der Projektbezogenheit heutzutage nur aufgrund eines "Hochs" sofort die Belegschaft so aufstocken zu müssen, dass man sich im Falle kurzfristiger Abkühlungen sofort Gedanken um die Existenz des Betriebes an sich machen müsste.


    Gruß,


    Lorenz

  • Jeder zehnte Betrieb...puh!


    Nein, nein! Jeder zehnte Arbeitnehmer! ;(



    Die Forderung nach einer verbindlichen Einstellung nach 6 Monate halte ich für nicht praktikabel. Zum einen würden viele Leiharbeitnehmer vorzeitig gekündigt, um eben genau nicht in diesen Regelungsbereich zu fallen ...


    Falls der Arbeitsplatz weiterhin besteht, sollte man nicht außer Acht lassen dass die Neueinstellung vom BR genehmigt werden muss. Damit beläme der BR ein nicht so schlchtes Instrument zur Hand.

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