BAG zu Betriebsgröße: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind mitzuzählen

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  • "Der Betriebsrat eines privatrechtlich organisierten Serviceunternehmens
    hat – über die unstreitigen zwei Freistellungen hinaus – die
    Freistellung eines dritten Betriebsratsmitglieds verlangt. Die
    Arbeitgeberin beschäftigt ca. 750 eigene Arbeitnehmer. Daneben setzt sie
    auf der Grundlage eines Personalgestellungsvertrags ca. 460
    Vertragsarbeitnehmer eines Universitätsklinikums ein, für das sie
    verschiedene Dienstleistungen erbringt. Das Universitätsklinikum ist
    eine Anstalt des öffentlichen Rechts."


    http://bit.ly/Betriebsgroesse


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

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