"Der Betriebsrat eines privatrechtlich organisierten Serviceunternehmens
hat – über die unstreitigen zwei Freistellungen hinaus – die
Freistellung eines dritten Betriebsratsmitglieds verlangt. Die
Arbeitgeberin beschäftigt ca. 750 eigene Arbeitnehmer. Daneben setzt sie
auf der Grundlage eines Personalgestellungsvertrags ca. 460
Vertragsarbeitnehmer eines Universitätsklinikums ein, für das sie
verschiedene Dienstleistungen erbringt. Das Universitätsklinikum ist
eine Anstalt des öffentlichen Rechts."
Freundliche Grüße,
F.Celeste