Hallo,
Hans Eichel wurde der Anspruch auf Beamtenruhegehalt aufgrund seiner früeheren Tätigkeit als Oberbürgermeister versagt. Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert, dass § 20 BMinG, der seiner Idee gemäß einer Überversorgungssituation vorbeugen soll.
http://www.kostenlose-urteile.…sterpension.news12628.htm
Viele Grüße,
Euer Tom