"Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen über die geplante Betriebsänderung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Er enthält Vereinbarungen zur organisatorischen Durchführung einer Betriebsänderung. Dabei legt er fest,
* ob und in welchem Umfang
* wann sowie
* in welcher Weise
die von Ihrem Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20.4.1994, Az. 10 AZR 186/93).
Zudem soll in den Gesprächen geklärt werden, ob es alternative Möglichkeiten gibt und wie diese konkret aussehen könnten.
Ihr Ziel beim Interessenausgleich ist es vor allem, dafür zu sorgen, dass die wirtschaftlichen Nachteile für die Belegschaft so gering wie möglich bleiben. Sie sollten sich deshalb unbedingt wirkungsvolle Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung überlegen"
http://bit.ly/InteressenAusgleich
Freundliche Grüße,
F.Celeste