Begehungen durch Arbeitsschutzfachleute und den Betriebsrat

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  • Hallo,


    die Hinweise sind für den allgemeinen Bereich der Gefährdungsbeurteilung erst einmal nicht schlecht. Anderserseits darf man aber nicht vergessen, dass die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ein sehr einzelfalllastiger Bereich ist, zu dem es zumeist lediglich vergleichbare Beispiele gibt. Man kommt somit zumeist nicht umher, doch wieder eine individuelle Entscheidung vor Ort vornehmen zu müssen , die wiederum ein hohes Fachwissen sowohl in rechtlicher als auch arbeitstechnischer Sicht verlangt.


    Kein einfaches Unterfangen ----


    Gruß,


    Lorenz

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