"Wenn die Mitarbeiter jahrelang Weihnachtsgeld bekommen haben, kann der Arbeitgeber die Zahlung nicht ohne weiteres einstellen. Aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland-Pfalz geht hervor, dass ein Anspruch auch dann besteht, wenn bei den letzten Zahlungen darauf hingewiesen wurde, dass die Auszahlung freiwillig erfolgt."
bit.ly/Weihnachtsgeld
Freundliche Grüße,
F.Celeste