Hallo,
bestehen Probleme in Bezug auf die Zulässigkeit der Entsendung eines BR-Mitgliedes zu einer Schulung wenngleich es doch eigentlich in ca. 5 Monate die wohlverdiente Rente antreten wird ? GIbt hier so etwas wie gesetzliche Sperrfristen oder Rechtsprechungsgrundsätze, welche die Entsendung als Unverhältnismäßig ansehen würden / könnten ?
Mfg
Horst