Arbeitszeiten werdende Mutter

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  • Hallo Rita,


    in diesem Zusammenhang sind die Verbote des § 8 MuSchG zu beachten


    § 8 I: keine Arbeit zwischen 20 uhr und 6 Uhr


    Ausnahmen (innerhalb der ersten 4 Monate der Schwangerschaft sind in § 8 III geregelt >


    hier sind zu nennen: Gatronomie und Hotelgewerbe: bios 22 Uhr


    Landwirtschaft: beim Melken von Vieh > ab 5 Uhr


    Künsterlinnen bei Musik, Theatervorstellungen: bis 23 Uhr


    > in einzelnen Fällen kann gem. § 8 VI die zuständige Behörde weiter gehende Ausnahmen treffen.



    Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    ferner sollte man sich einmal mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen; Du hast ja nicht dazugeschrieben, worum es hier im konkreten Fall geht. Denn auch hier können durchaus Sicherheitsbestimmungen greifen, welche dazu führen, dass die Kollegin vorzeitig nicht mehr arbeiten darf, um das Wohl von Mutter und Kind nicht zu gefährden.



    Gruß,


    Jost

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