"Wer als Beschäftigter seinen Arbeitgeber bestiehlt, betrügt oder vorsätzlich im Dienst etwas unterschlägt, riskiert auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit seinen Job. Das ist spätestens seit der sog. "Emmely-Entscheidung" des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, 10.06.2010 – 2 AZR 541/09) auch außerhalb von Fachkreisen bekannt. Kommt es in derartigen Fällen dann zu (Kündigungsschutz-)Prozessen, müssen die Richter – ungeachtet des eigentlichen Vermögensschadens – zumeist abwägen, ob das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien irreparabel geschädigt wurde oder ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters trotz dessen Verfehlungen noch zugemutet werden kann.
In einem ungewöhnlichen Fall hat das Landesarbeitsgericht München nun kürzlich entschieden, dass die „Emmely“-Rechtsprechung auch bei einem langjährig beschäftigten, schwerbehinderten Betriebsratsvorsitzenden, der kurz vor seinem Renteneintritt steht, greift (LAG München, 03.03.2011 – 3 Sa 641/10)."
http://bit.ly/Emmely_BRV
Freundliche Grüße,
F.Celeste