AR Wahlen 2011

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  • Eine AR Wahl steht an. Frage zu folgender Situation. Ein AN geht zum Ende des Monat Oktober in die ATZ Freistellungsphase. Der Wahltag ist Mitte Oktober geplant. Somit wäre er noch beschäftigt. Nun nimmt dieser AN aber seinen Resturlaub und ist daher schon einen Monat vorher nicht mehr im Betrieb. Nach meiner Auffassung stünde er dem Unternehmen ab dem Zeitpunkt des Urlaubsantritt's nicht mehr zur Verfügung, und würde nicht in der Wählerliste aufgeführt sein. Kann man das so sehen?


    Wahlvorstand

  • Eine AR Wahl steht an. Frage zu folgender Situation. Ein AN geht zum Ende des Monat Oktober in die ATZ Freistellungsphase. Der Wahltag ist Mitte Oktober geplant. Somit wäre er noch beschäftigt. Nun nimmt dieser AN aber seinen Resturlaub und ist daher schon einen Monat vorher nicht mehr im Betrieb. Nach meiner Auffassung stünde er dem Unternehmen ab dem Zeitpunkt des Urlaubsantritt's nicht mehr zur Verfügung, und würde nicht in der Wählerliste aufgeführt sein. Kann man das so sehen?


    Wahlvorstand


    Hallo woniem,
    das kann man nicht so sehen.
    Das Arbeitsverhältnis besteht auch in der Urlaubszeit.
    Gruß
    bj

  • Herzlichen Dank für die Antwort von gestern. Noch eine Frage: Wie behandelt man Aushilfskräfte die vom AG kürzfristig als Aushilfskraft für Url. und Krankheitsfälle geholt werden. Sind sie wahlberechtigt? Beziehungsweise ab wann sind sie wahlberechtigt? Gilt hier die Regelung für Sonderfälle, min. 3 Monate Beschäftigung? Bei der Wahlvorbereitung ist das Ganze nicht abzuschätzen. Wie sollte man sich verhalten?


    W.N.

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