Verlängerung der Frist zur Anhörung (bzw. Rückmeldung)?

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  • Hallo,


    Wir haben neulich eine Probezeitkündigung herein bekommen.
    Üblicherweise sprechen wir dann nochmals mit dem Vorgesetzten, um die Details der Kündigung zu verifizieren.


    Nun haben wir den Vorgesetzten nicht erreicht.
    Ein BR-Kollege meinte nun, dass sich dadurch die Frist für unsere Rückmeldung verlängert, da wir nicht alle benötigten Informationen haben. (Was nicht stimmt - aber das soll hier keine Rolle spielen.)


    Geht das? Kann die Frist zur Rückmeldung automatisch verlängert werden?
    Unabhängig vom Beispiel - ich habe das nicht bestätigt gefunden.
    Höchstens, dass bei falscher Unterrichtung die Kündigung unwirksam ist. (Was hier nicht zutrifft.)


    Danke,
    Jan


  • Hallo,
    ....das Problem dabei ist, der Vorgesetzte ist nicht euer Ansprechpartner.
    Gruß
    bj

  • Hi,

    Hallo,
    ....das Problem dabei ist, der Vorgesetzte ist nicht euer Ansprechpartner.
    Gruß
    bj


    Das Beispiel war vielleicht unglücklich gewählt.


    Es geht mir darum, ob es eine (automatische) Fristverlängerung gibt?
    Und wenn ja, womit wird sie begründet?


    Vg,
    Jan


  • Es gibt 2 Möglichkeiten.
    1. Leitet der Arbeitgeber dem Betriebsrat nachträglich ergänzende Informationen zu, beginnt die Frist neu zu laufen (BAG, Urteil v. 6.2.1997, 2 AZR 265/96), oder wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zunächst unzureichend unterrichtet und aufgrund einer Rückfrage des Betriebsrats die vollständige Unterrichtung später nachholt (BAG, Urteil v. 3.4.1987, 7 AZR 66/86).
    2. Die Anhörungsfrist kann durch Vereinbarung verlängert oder auch abgekürzt werden (ebenso BAG, Urteil v. 14.8.1986, 2 AZR 561/85).

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