Hallo,
meine Schwester ist seit kurzem in einem Warenhaus tätig. Jetzt steht die Betriebsversammlung an. Der Arbeitgeber gedenkt, diese Versammlung außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten; damit verstößt er doch gegen § 44 BetrvG, oder sehe ich das falsch ?
MfG
Horst