Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit ?

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  • Hallo,


    meine Schwester ist seit kurzem in einem Warenhaus tätig. Jetzt steht die Betriebsversammlung an. Der Arbeitgeber gedenkt, diese Versammlung außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten; damit verstößt er doch gegen § 44 BetrvG, oder sehe ich das falsch ?



    MfG


    Horst

  • Hallo,


    was wird denn in dem Warenhaus vornehmlich verkauft ?


    Im Regelfall ist das unzulässig; wenn aber generell Zeitmangel herrscht, wie zum Beispiel in der Zeit zum Weihnachstgeschäft , dann kann ausnahmsweise die Versammlung auch außerhalb der Arbeitszeit zulässig sein.


    Gruß,


    Lorenz


  • Hallo Horst,
    Ausnahmsweise kann nach § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG die Betriebsversammlung dann außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, wenn dies die Eigenart des Betriebs zwingend erfordert. Daran sind strenge Anforderungen geknüpft.
    In Betrieben des Einzelhandels, bei denen sich die betriebliche Arbeitszeit mit den Öffnungszeiten deckt, ist eine Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit regelmäßig nicht zwingend erforderlich. Die Betriebsversammlung kann hier in umsatzschwache Öffnungszeiten gelegt werden, sodass in diesem Zeitraum ggf. der Geschäftsbetrieb unterbrochen werden muss.
    Gruß
    JB

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