Schule/Uni: Ab wann muss ich vertreten werden?

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  • Hallo,


    wenn ein Jugend- und Auszubildendenvertreter und dualer Student während der Theoriephase an der Uni ist (kann auch Berufsschüler mit Schulblock sein) - hat er in dieser Zeit ein Recht darauf, auf alle mail-konten und Datenbanken die er zur Ausübung seines Amtes benötigt, zugreifen zu können? (Annahme: Die JAV besteht nur aus einer Person!)


    Oder wird das Amt des JAV vollständig auf den Stellvertreter übertragen? Ist es also rechtmäßig ihm den externen Zugriff nicht zu ermöglichen mit dem Hinweis, dass ein Vertreter vor Ort seine Tätigkeit übernehmen muss, obwohl der JAV weder krank noch im Urlaub ist? Die Teilnahme an BR-Sitzungen und ähnlichem ist durch § 25 Abs.1,.2 BetrVG gedeckt, ok, aber doch nicht die gesamte Zeit, wie im Falle einer arbeitsunfähigen Erkrankung, Erholungsurlaub oder außerordentlichen Qualifizierungen etc. .


    Ich bin der Meinung, dass dies vielmehr eine Ausrede des Arbeitgebers ist um seinen Pflichten nach §40 Abs. 2 BetrVG nicht nachkommen zu müssen. Wie ist bitte die Rechtslage?


    Vielen Dank im Voraus!!

  • Hallo maxi88,


    ich muss zugeben, dass ich etwas überfragt bin, wie da die Rechtslage genau ausschaut, aber ich neige dazu zu sagen, ein solcher Informationsanspruch dürfte bestehen.
    Lese ich da richtig, dass dein AG behauptet, dies sei nicht der Fall?


    Gruss,
    Karsten

  • Hallo Karsten,


    mein AG sagt, dass ein Zugiff für mich nicht nötig ist, da mein Stellvertreter ja für mich den Mailverkehr beantworten kann und eine telefonische Erreichbarkeit für mich genügt. D.h. der BR hatte für mich ein, im Unternehmen stark verbreitetes Smartphone beantragt, da meine einzige Möglichkeit war, von meinem priv.Telefon meinen Stellvertreter anzurufen und mich bei diesem zu erkundigen. Was aber abgelehnt wurde. Nach ewigen Diskussionen, Abwägungen aller Möglichkeiten, wurde letzten endes ein Diensthandy genehmigt.


    Das ist jetzt schön und gut, aber ändert nichts an meinem Problem, das mein Verteter (in den Augen des AG) kein offizieles JAV-Amt inne hat, deswegen auch nie geschult wurde, daran auch kein Interesse und auch ansonten weder Zeit noch Lust auf die JAV hat. Dementsprechend sind auch die Informationen die ich von ihm bekomme, aber auch die bearbeitung der mails gleich null! Das Handy bringt mich bei meinem eig. Problem also nicht weiter.


    Da bisher immer damit argumentiert wurde, dass ich allgemein aber auch vor allem für meinen Stellvertreter erreichbar bin - was nur zu dem Handy führte - hatte ich jetzt die Idee ob man eben argumentieren könnte, das mein Stellvertreter in dem ganzen Szenario grundsätzlich nichts zu suchen hat, da nicht berechtigt. Ich also der Einzige bin der die mails bekommen "darf".


    (danke, dass du dir gedanken machst!)

  • Hallo nochmal maxi,
    nichts zu danken. Ich wünschte, ich könnte dir wirklich helfen, aber im Augenblick kann ich nur meine Einschätzungen abgeben!
    Der Aspekt mit den mangelnden Schulungen macht auf jeden Fall absolut Sinn, ebenso die Tatsache, dass -mit Stellvertretungseinschränkungen DU das Amt inne hast.
    Ich würde sagen, unter den gegebenen Umständen (vor allem die Unzuverlässigkeit deines "Stellvertreters" betreffend!) würde ich mich nochmal an deinen AG wenden und ihm das alles so schildern. Bei Nichtnachgiebigkeit würde der Weg dann u.U. tatsächlich über den gerichtsweg laufen müssen.
    Wie gesagt: Nur meine Einschätzung, hoffentlich kann dir noch jemand qualifizierter weiterhelfen!


    Grüsse,
    Karsten

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