Kündigung bei Schwerbehinderten

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  • Hallo zusammen


    Da ich neu im BR bin und noch nicht viel weiss,hätte ich mal ne Frage die ihr mir vielleicht beantworten könntet.Da wir ein Entsorgungsunternehmen sind ,haben wir fast alle TV als Fahrer uund Lader .Jetzt kam Letztens ein Kollege (50% Schwerbehindert) und meinte der wäre Unkündbar.Stimmt das?Wo könnte ich mal nachschauen. Würde mich um Positive beantwortung freuen.


    Lg Brudertuck

  • Hallo Brudertuck,


    der besondere Kündigungsschutz in im 9. Sozialgesetzbuch geregelt. Hier wird man ab den §§ 85 fündig.


    Dein Kollege ist sicherlich nicht unkündbar. Er hat keinen Freibrief und kann machen was er will. Was er als "unkündbar" ansieht, bedeutet vielmehr, dass der Arbeitgeber dem Kollegen nicht so ohne weitere kündigen darf. Hierzu ist vielmehr die Zustimmung des sog. Integrationsamtes erforderlich. Diese Behörde stellt sich schützend vor den Arbeitnehmer und soll sich darum kümmern, dass er seiner Schwerbehinderung wegen nicht benachteilgt wird oder aus Gründen wie zB. geringerer Leitsungsfähigkeit im Vergleich zu nicht behinderten Kollegen seinen Job verliert. Es ist aber nicht so, dass das Integrationsamt rigoros alles an Kündigungen einfach so abschmettern darf. Auch dort hat man sich an Gesetze zu halten.


    Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeber mehr Hürden zu nehmen hat, wenn es um die Kündigung einer schwerbehinderten Person geht. Aber auch diese Personen können gekündigt werden. "Unkündbarkeit" ist hier schlichtweg der falsche Begriff.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    es ist aber nicht nur eine zusätzliche Instanz, die hier zu nehmen ist; es wird für den Arbeitgeber auch schon schwerer, die Kündigung erfolgreich durchzubekommen. Das Integrationsamt nimmt diese Kündigung nicht so ohne weiteres mit dem Ergebnis eines positiven Bescheides entgegen .


    Lorenz

  • Hallo!


    Dass auch ein AN mit Schwerbehinderung sich nicht alles erlauben kann, dürfte dem Kollegen sicherlich klar gewesen sein, aber wie seid ihr denn auf das Thema gekommen, Brudertuck? Soll ihm gekündigt werden oder war das nur eine generelle Diskussion?


    LG,
    Hanna

  • Hallo,


    ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass hier schnell mal der Begriff "unkündbar" fällt. Dass das nicht zu 100% bare Münze genommen werden sollte, sollte eigentlich jedem klar sein.


    Vielmehr hat man in diesem Status einen recht sicheren Job, wenn man keinen Mist baut ; so ungefahr kann man es ja auch formulieren, wenn man verbeamtet ist :)

  • Hallo,


    das mag sein; dennoch ist aber auch in der allgemeinen Bevölkerung anerkannt, dass man sich auf dieser Grundlage nicht alles erlauben kann. Ich denke, dass niemand protestieren würde, wenn jemand diebstahlsbedingt gekündigt würde, obwohl er "unkündbar" zu sein scheint

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