Versetzungsklauseln

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  • Hallo,


    morgen wird bei uns eine Versetzungsklausel zur Debatte stehen. Diese ist ziemlich offen formuliert; ein richtiger "Gummiparagraph., wenn man es einmal so sagen will. Kann der Arbeitgeber das einfach so festsetzen oder bedarf es dazu einer besonderen gesetzlichen Grundlage ?


    Wäre gut zu wissen,


    Horst

  • Hallo Horst,

    morgen wird bei uns eine Versetzungsklausel zur Debatte stehen. Diese ist ziemlich offen formuliert; ein richtiger "Gummiparagraph., wenn man es einmal so sagen will. Kann der Arbeitgeber das einfach so festsetzen oder bedarf es dazu einer besonderen gesetzlichen Grundlage ?


    Wäre gut zu wissen,

    Schade, dass Du die in Rede stehende Klausel nicht direkt mal zitierst. So kann man das gar nicht bewerten.


    Gruss
    Björn

  • Hallo ,


    Versetzungsklauseln sind, wenn sie nach billigem Ermessen formuliert und genutzt werden, als wirksam zu erachten. Unwirksam wäre einee Klausel, nach der dem Arbeitnehmer eine geringwertigere Arbeit zugewiesen werden könnte.


    Geht es hier um eine ähnliche Klausel ?



    Lorenz

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