Arbeitszeugnis > Schlussatz

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  • Hallo,


    Urteil des LArbG Baden-Württemberg vom 3.2.2011 - 21 Sa 74/10:


    Bei Höflichkeitsformulierungen, die offensichtlich keinen Bezug zum Verhalten und /oder Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb des ehemaligen Arbeitsverhältnisses haben, die Rechtsprechnungsgrundsätze des BAG zum sog. bredeten Schweigen anzuwenden sind.



    Die Formulierung: „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute“ kann vom Arbeitnehmer nicht beansprucht werden. Der Arbeitgeber hatte im erteilten Zeugnis lediglich formuliert: „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ .


    Viele Grüße,


    Lorenz

  • Hallo,


    im JAV-Bereich wurde das Thema ja auch schon einmal diskutiert. Dort musste man auch schnell erkennen, dass viele Floskeln gar nicht so belanglos waren, wie man zuerst meinte. Vielleicht ist es mittlerweile soweit, dass die "Standardfloskel" so weit abgelutscht ist, dass es nicht mehr bedeutet wie ein auf Wiedersehen " gut, dass er endlich weg ist ". Bei der anderen Formulierung kommt mehr Wehmut zum VOrschein. Ich denke einmal, dass dort der Hase im Pfeffer sitzt.


    Schönen Gruß,


    Horst

  • Hallo,


    ich für meinen Teil weiß allmählich: Ohne einen Kursus oder ein Seminar besucht zu haben, das sich ausschließlich um dieses Thema dreht, werde ich nie und nimmer ein Arbeitszeugnis schreiben. Wenn ich selber eines bekommen sollte, werde ich es auch est einmal im Netz abgleichen . Da kommt man ja im Leben nicht selber drauf, worauf man einerseits zu achten hat und was genau mit diesem dubiosen Formulierungen genau gemeint ist, wenn es hart auf hart kommte.


    Riko

  • Hallo RIKO,


    ganz so schlimm würde ich es nicht sehen. Es schadet sicherlich nie, wenn man sich die erforderlichen Kenntisse aneignet. Wenn Du wirklich auf Nummer sicher gehen willst, würde ich das Zeugnis durch einen Anwalt prüfen lassen. Selbiges wird der Zeugnisempfänger nämlich auch tun, wenn er mit dem Dokument unzufrieden ist. Du hast schließlich auch noch zu arbeiten, und dies außerhalb des Bereichts des Rechts der Arbeitszeugnisse, nehme ich an ;)

  • Hallo,


    so sehe ich das auch; dafür ist der Bereich viel zu umfangreich. Wenn man nicht viele Zeugnisse schreibt, muss man sich ernst haft überlegen, ob es letztlich nicht günstizger ist, die Sache extern prüfen zu lassen als sich viele, viele Stunden mit dieser Materie auseinandersetzen zu müssen.


    Gruß,


    Lorenz

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