Beschwerdeverfahren; noch keine BV über Einigungsstelle ?

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  • Hallo,


    wir haben einen Kollegen, der sich gegen die Beurteilung durch unsere Geschäftsführung zur Wehr sitzen will. Wir haben seine Beschwerde entgegengenommen. Nun ist bei uns die Diskussion entbrannt, ob hier ein Vorgehen bis hin zur Konsultierung der Einigungsstelle anzustreben ist. Einige bei uns halten diese nicht für möglich , da zu diesem Thema noch keine BV erlassen worden sei. Stellt dies tatsächlich ein Hindernis dar ?


    Weiß da jemand weiter ?


    Rita

  • Hallo Rita,


    eine BV ist da tatsächlich nciht notwendig. Die Einigungstelle kann nach § 85 II BetrVG angerufen werden, wenn zwischen BR und AG Menungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde bestehen.


    § 86 BetrVG sieht vor, dass durch eine BV die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden können!


    Worum gehts denn, wenn ich fragen darf?


    Viele Grüße,
    Christine

  • Hallo, ihr beiden.


    zuallererst: Danke für Eure Anworten :)


    @ Christine: Es geht hier um die Beurteilung eines Kollegen im Rahmen einer Beförderung, bei der er letztlich nicht die ersehnte Stellebekommen hat. Seiner Ansicht nach ist dieses Übergehen nicht gerechtfertigt und er fühlt sich falsch dargestellt. Dagegen will er nun vorgehen.


    Danke nochmals,


    Rita

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