Hallo,
wir haben einen Kollegen, der sich gegen die Beurteilung durch unsere Geschäftsführung zur Wehr sitzen will. Wir haben seine Beschwerde entgegengenommen. Nun ist bei uns die Diskussion entbrannt, ob hier ein Vorgehen bis hin zur Konsultierung der Einigungsstelle anzustreben ist. Einige bei uns halten diese nicht für möglich , da zu diesem Thema noch keine BV erlassen worden sei. Stellt dies tatsächlich ein Hindernis dar ?
Weiß da jemand weiter ?
Rita